Punkte-MPU
Nachfolgend finden Sie Informationen über die Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU) aufgrund von Punkten und Straftaten. Außerdem finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wann wird eine Punkte-MPU angeordnet?
Flensburg ist gemeinhin nicht nur bekannt als nördlichste Stadt Deutschlands, sondern auch für das Kraftfahrtbundesamt (BKA), welches das sogenannte Fahreignungsregister führt. Seit dem Jahr 2014 wurde das bisherige Punktesystem auf acht Punkte umgestellt. Früher waren es 18 Punkte. Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes werden 1 bis 3 Punkte fällig. Sind 8 Punkte erreicht, erfolgt der Entzug des Führerscheins.
Es muss also mehrfach zu Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten gekommen sein um die 8 Punkte zu erreichen. Dabei ist zu beachten, dass jedes Delikt (1-3 Punkte) seine eigene Verjährungsfrist hat und die Löschung durch das KBA automatisch erfolgt. Die folgende Übersicht zeigt die Verjährungsfrist der Punkte:
- 1 Punkt bei Ordnungswidrigkeiten. Verjährung nach 2.5 Jahren.
- 2 Punkte bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Verjährung nach 5 Jahren.
- 3 Punkte bei Straftaten. Verjährung nach 10 Jahren.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann nach §11 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) die Beibringung eines MPU-Gutachtens fordern
- bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
- bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
- bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde,
- bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen.
Auf welche Gutachterfragen sollte ich mich bei einer MPU wegen Punkten vorbereiten?
ei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) aufgrund von Verkehrsverstößen und Punkten in Flensburg konzentrieren sich die Fragen des Gutachters oft auf Ihr Verkehrsverhalten und Ihre Eignung als Kraftfahrer. Im Allgemeinen können die folgenden Fragen bei einer MPU wegen Punkten gestellt werden:
- Fragen zur Verkehrssicherheit und Verstößen:
- Welche konkreten Verkehrsverstöße haben zu den Punkten in Flensburg geführt?
- Was waren die Umstände dieser Verstöße?
- Wie bewerten Sie Ihr Verhalten in diesen Situationen?
- Fragen zur Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit:
- Welche Schritte haben Sie unternommen, um Ihr Verhalten im Straßenverkehr zu verbessern?
- Haben Sie an Verkehrssicherheitskursen oder Schulungen teilgenommen?
- Wie sehen Sie Ihre Zukunft in Bezug auf verantwortliches Fahren?
- Fragen zur Risikoeinschätzung:
- Haben Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr reflektiert und die Risiken erkannt?
- Wie haben Sie Ihre Fähigkeit zur Risikoeinschätzung verbessert?
- Fragen zur Alkohol- oder Drogenproblematik (falls zutreffend):
- Gab es Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum?
- Haben Sie ein Alkohol- oder Drogenproblem? Wenn ja, wie sind Sie dagegen vorgegangen?
- Fragen zur persönlichen Verantwortung und Reue:
- Zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein für Ihre Verstöße und deren Folgen?
- Haben Sie Reue für Ihr Verhalten gezeigt?
- Fragen zur psychischen Verfassung und Gesundheit:
- Gibt es gesundheitliche Probleme oder psychische Belastungen, die Ihr Fahrverhalten beeinflusst haben könnten?
- Nehmen Sie Medikamente, die Ihre Fahrtüchtigkeit beeinflussen könnten?
Die genauen Fragen können je nach den Umständen und Ihrer individuellen Situation variieren. Es ist wichtig, ehrlich und offen auf diese Fragen zu antworten und zu zeigen, dass Sie die notwendigen Schritte zur Verbesserung Ihres Verkehrsverhaltens unternommen haben und die Risiken und Konsequenzen Ihrer vorherigen Verstöße verstehen. Eine professionelle Vorbereitung auf die MPU kann Ihnen dabei helfen, angemessen auf die Fragen zu antworten und sich auf die Untersuchung vorzubereiten.