Abstinenznachweise
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Abstinenznachweisen für die Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU). Außerdem finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wo kann ich Abstinenznachweise für die MPU machen?
Dazu melden Sie sich für ein Abstinenzprogramm bei einer qualitätsgesicherten Stelle Ihrer Wahl an. Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Stelle nach DIN ISO EN 17025 akkreditiert ist und die Richtlinien der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) befolgt. Die für die MPU erforderlichen CTU Kriterien (chemisch-toxikologische Untersuchungen) müssen erfüllt sein. Die meisten Begutachtungsstellen bieten Abstinenzprogramme an.
Achtung! MPU Beratungsstellen dürfen keine Screenings durchführen (Interessenkonflikt), auch dann nicht, wenn diese ein Arzt durchführt.
Wie kann ich meine Abstinenz belegen?
In der Regel wird für einen Zeitraum von 6 Monaten die Beibringung von mindestens 4 unauffälligen Urinproben verlangt. Für den Zeitraum von 12 Monaten sind mindestens 6 unauffällige Proben zu erbringen. Alternativ können Drogen- und Alkoholfreie Zeiträume mit Haaranalysen belegt werden. Dabei wird das Haar oder der Urin auf unterschiedliche Suchtmittel untersucht. Bei Alkohol ist dies beispielsweise das Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG).
Wie läuft die Abstinenzkontrolle ab?
Nachdem Sie mit einer qualitätsgesicherten Stelle den Zeitraum der Abstinenzbelege besprochen haben, werden Sie unvorhersehbar und spontan, telefonisch einbestellt. Den Termin müssen Sie innerhalb von 24 Stunden wahrnehmen. Die Urinabgabe erfolgt unter Kontrolle. Sollten Sie den Termin unentschuldigt nicht wahrnehmen, wird das Abstinenzprogramm abgebrochen und sie müssen von vorne beginnen.
Bei begründeter Abwesenheit wie Krankheit oder Urlaub, ist dies durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder durch ärztliches Attest sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall sofort bei Krankheitsbeginn telefonisch, auch wenn noch kein Attest vorliegt.
Bei einem Programm über 12 Monate dürfen die Gesamtfehlzeiten 8 Wochen (56 Tage, Mo-So) nicht überschreiten. Bei 6 Monaten sind es 4 Wochen (28 Tage, Mo-So).
Am Ende des Überwachungszeitraum erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der MPU-Stelle.