Punkte-MPU
Nachfolgend finden Sie Informationen über die Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU) aufgrund von Punkten und Straftaten. Außerdem finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wann wird eine Punkte-MPU angeordnet?
Flensburg ist gemeinhin nicht nur bekannt als nördlichste Stadt Deutschlands, sondern auch für das Kraftfahrtbundesamt (BKA), welches das sogenannte Fahreignungsregister führt. Seit dem Jahr 2014 wurde das bisherige Punktesystem auf acht Punkte umgestellt. Früher waren es 18 Punkte. Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes werden 1 bis 3 Punkte fällig. Sind 8 Punkte erreicht, erfolgt der Entzug des Führerscheins.
Es muss also mehrfach zu Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten gekommen sein um die 8 Punkte zu erreichen. Dabei ist zu beachten, dass jedes Delikt (1-3 Punkte) seine eigene Verjährungsfrist hat und die Löschung durch das KBA automatisch erfolgt. Die folgende Übersicht zeigt die Verjährungsfrist der Punkte:
- 1 Punkt bei Ordnungswidrigkeiten. Verjährung nach 2.5 Jahren.
- 2 Punkte bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Verjährung nach 5 Jahren.
- 3 Punkte bei Straftaten. Verjährung nach 10 Jahren.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann nach §11 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) die Beibringung eines MPU-Gutachtens fordern
- bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
- bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
- bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde,
- bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen.
Erfahrungswerte zeigen, dass viele Personen die mehrfach aufgefallen sind, ihr Verhalten nicht ändern, andere wiederum schon. Und dies entsprechend zu unterscheiden ist Aufgabe der MPU.
Auf welche Gutachterfragen sollte ich mich vorbereiten?
Die Gutachter sollen für die Behörde klären, wann und unter welchen Umständen es zu den Delikten gekommen ist und ob zu erwarten ist, dass Sie diese Verhaltensweisen auch in Zukunft wieder zeigen werden. Es stellt sich die Frage, ob Sie ausreichend über Ihr Verhalten nachgedacht haben, die Ursachen kennen, die dazu geführt haben und wie Sie in Zukunft eine regel-konforme Verkehrsteilnahme sicherstellen können. Ihre Auseinandersetzung mit den Delikten sollten sie plausibel erläutern können und glaubhaft vermitteln können, wie Sie diese in Zukunft vermeiden. Phrasen wie „das wird nicht wieder passieren“ oder „andere drängeln doch auch“ werden verständlicherweise nicht überzeugen.