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Drogen-MPU 

Nachfolgend finden Sie Informationen über die Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU) aufgrund von Drogen. Außerdem finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 

Wann wird eine Drogen-MPU angeordnet?

Im Gegensatz zu Alkohol ist der Besitz von Drogen bereits strafbar. Entsprechend reicht bereits ein Ermittlungsverfahren oder eine Verurteilung aus, um bei der Führerscheinstelle Zweifel an Ihrer Fahreignung zu wecken.

Auch wenn Sie nachweislich unter Einfluss von Cannabis oder „harten“ Drogen wie Amphetamin, Kokain oder Heroin ein Fahrzeug führen und erwischt werden, wird die Führerscheinstelle eine MPU anordnen.

Grundsätzlich gilt: Wurde aufgrund von Drogenkonsum Ihr Führerschein entzogen und Sie beantragen einen Neuen, so ist eine MPU erforderlich.

Ausnahmefall Cannabis

Anders als bei harten Drogen, führt allein der Konsum von Cannabis nicht dazu, dass die Fahreignung verneint wird. Das ist dann der Fall, wenn Sie nur gelegentlich konsumieren und keine Zweifel bestehen, dass Sie Autofahren und den Konsum von Cannabis trennen können (Trennvermögen).

Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht am 11.04.2019 geurteilt, dass bei gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, die erstmals im Straßenverkehr auffällig wurden, die Fahrerlaubnisbehörde nicht grundsätzlich von fehlender Fahreignung ausgehen dürfe. Der Führerschein darf somit nicht unmittelbar entzogen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde hat aber nach Ermessen über die Einholung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung zu entscheiden.

Sind Abstinenznachweise bei einer Drogen-MPU Pflicht?

Ja! Diese sind für ein positives Gutachten unbedingt erforderlich. Sie können die Nachweise entweder durch Urinscreenings oder durch Haaranalysen erbringen. Näheres zu den Abstinenznachweisen erfahren Sie hier. Es sind mindestens 6 Monate erforderlich, meistens 12 Monate. Das hängt vom jeweiligen Einzelfall und der Ausprägung des Konsums ab. Bei fortgeschrittener Drogenproblematik oder Abhängigkeit, ist mindestens ein Jahr erforderlich. Bei Drogengefährdung wie etwa ein gelegentlicher Cannabiskonsum sind 6 Monate meist ausreichend.  

Auf welche Gutachterfragen sollte ich mich vorbereiten?

Es ist wichtig zu wissen, dass es keine standardisierten Fragen gibt. Der Gutachter kennt Ihre Akte sehr genau und wird die Fragen entsprechend anpassen. Ziemlich sicher werden Sie zu Ihren Delikt, zu Ihrem Drogenkonsum in der Vergangenheit und zu Veränderungen gegenüber früher befragt. Außerdem sollten Sie sich selbstkritisch mit Ihren früheren Verhaltensweisen auseinandergesetzt haben und geeignete Rückfallstrategien vorweisen können. Grundsätzlich gilt: Mit Ehrlichkeit und Offenheit erhöhen Sie ihre Glaubwürdigkeit.  Verzichten Sie zudem auf  Phrasen.

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