AGB / Beratungsvertrag für Verkehrstherapie und Psychotherapie
Verfasser:
Mads Feddersen, Psychologe (M.Sc.), Heilpraktiker für Psychotherapie, Verkehrspsychologe (BNV)
Festnetz: 0611/98817311 | Mobil: 0160/2330799 | Mail: info@mpu-beratung.online
Postalische Anschrift: Stiftstraße 31, 65183 Wiesbaden
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. Dies bezieht sich auf den gesamten Inhalt der Webseite.
Zwischen dem Psychologen (M.Sc.) Mads Feddersen – nachfolgend „Berater“ – und nachfolgend „Klient“ – wird der folgende Beratungsvertrag geschlossen:
1. Der Klient unternimmt eine verkehrspsychologische Maßnahme, eine Psychotherapie oder ein Coaching je nach gebuchter Leistung. Unter verkehrspsychologischen Maßnahmen fallen die MPU-Beratung, MPU Vorbereitung, verkehrspsychologische Einzelinterventionen und Gruppenseminare.
2. Das Ziel verkehrspsychologischer Interventionen besteht darin, erneute Verkehrsauffälligkeiten zu verhindern. Es wird davon ausgegangen, dass die bisherige Verkehrsauffälligkeit einen systematischen (gewohnheitsmäßigen) Hintergrund hat, der in der Beratung und Vorbereitung erkennbar und veränderbar sein wird. Eine „positive“ MPU sollte die logische Folge einer durch Beratung und Vorbereitung verminderten Wiederauffallenswahrscheinlichkeit sein.
Eine einmalige verkehrspsychologische Intervention dient dem verkehrssicheren Verhalten im Straßenverkehr und steht nicht zwingend im Kontext einer MPU.
Die Kraftverkehrsteilnahme hat neben psychologischen auch rechtliche und medizinische Gesichtspunkte. Der Berater haftet für die Qualität seiner psychologischen Arbeit, eventuelle Informationen über rechtliche oder medizinische Details sind nicht verbindlich und sollten durch die entsprechenden Fachleute überprüft werden.
3. Die MPU Beratung und die MPU Vorbereitung, sowie die verkehrspsychologische Interventionen sind eine Einzelberatung. Etwaige Kurse werden in einer Gruppe durchgeführt und finden ab 3 Teilnehmenden statt.
4. Der Klient hat Anspruch auf eine schriftliche Bescheinigung.
5. Der Berater hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Sie ist im Voraus fällig.
a) Das Honorar für die MPU Vorbereitung beträgt 139€ pro Zeitstunde (60 Min.) und wird in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet.
Es fällt an für:
– Beratungssitzungen
– für schriftliche Stellungnahmen, die auf Wunsch des Klienten angefertigt werden
– elektronische Kommunikation wie etwa Telefonate, E-Mails, soweit diese die Erreichung von Beratungszielen oder Erlangung einer Fahrerlaubnis zum Thema hat.
Das Honorar für einen MPU check up (90 Min.) beträgt pauschal 229€ inkl. 19% Umsatzsteuer.
Das Honorar für das Premium Paket beträgt 999,00€ inkl. 19% Umsatzsteuer. Sie erhalten 6 Sitzungen zu je 60 Minuten. Ein einmaliger MPU-check up (90 Min.) ist im Angebot inbegriffen.
Das Honorar für das Premium Plus Paket beträgt 1499,00€ inkl. 19% Umsatzsteuer. Sie erhalten 10 Sitzungen zu je 60 Minuten. Ein einmaliger MPU-check up (90 Min.) ist im Angebot inbegriffen.
b) Eine Beratungssitzung dauert in der Regel 60 Minuten, es können aber auch andere Zeiten vereinbart werden.
c) Für Einzelsitzungen gilt: Sollte der Klient an der Wahrnehmung eines vereinbarten Termins verhindert sein, hat er dem Berater mindestens 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins von seiner Verhinderung Mitteilung zu machen. Unterlässt der Klient die rechtzeitige Mitteilung, so wird ihm eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 70% der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt. Dem Klienten bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden des Beraters nachzuweisen. Dem Berater bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
d) Für Psychotherapie beträgt das Honorar 110€ für 60 Minuten. Die Psychotherapie ist von der Umsatzsteuer befreit. Das Honorar für das Coaching beträgt 139€ inklusive 19% Umsatzsteuer. Ein Vorgespräch im Rahmen meiner psychotherapeutischen Privatpraxis beträgt 49€ für 30 Minuten.
e) Für Sitzungen die nach 18 Uhr oder an Samstagen gewünscht werden, wird ein Aufschlag in Rechnung gestellt (VIP-Paket)
– Einzelsitzung VIP (60 Minuten): 179,00€
– MPU-Check Up VIP (90 Minuten): 279,00€
– Premium Paket VIP Paket: 1349,00€
– Premium Plus VIP Paket: 1999,00€
6. Der Berater unterliegt als Berufspsychologe gemäß §203, Absatz I, Satz 2 StGB einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Sie betrifft auch die im Betrieb der Praxis mitarbeitenden Personen.
Der Berater ist zur Offenbarung von bei den verkehrspsychologischen Maßnahmen erlangten Kenntnisse nur dann befugt, wenn er aufgrund von gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet ist oder der Klient ihn ausdrücklich schriftlich von der Schweigepflicht entbunden hat.
Der Berater kann die zur Durchführung der für die verkehrspsychologische Maßnahmen erforderlichen Daten für die interne Verwendung speichern. Eine Weitergabe persönlicher Daten an Dritte ist unzulässig.
Der Berater darf auf eigene Kosten Kollegenmeinungen einholen und in diesem Rahmen über den Klienten berichten. Der Berater muss dabei die Identität des Klienten (Namen, Adresse, Beruf, etc.) geheim halten.
7. Für Einzelberatungen/Einzelsitzungen (ausgenommen Pakete) gilt: Der Klient darf den Vertrag jederzeit kündigen. Etwaig zu viel gezahltes Honorar wird erstattet. Dabei werden jede angefangene 15 Minuten voll berechnet. Beispiel: Sollte der Klient nach 20 Minuten die Beratung abbrechen und den Vertrag somit kündigen, so werden 30 Minuten berechnet und 30 Minuten werden erstattet. Diese Regelung gilt nicht für Seminare.
Der Berater darf den Vertrag jederzeit aus wichtigen Grund kündigen. Als wichtiger Grund gelten z.B.:
– Verweigerung der notwendigen Mitwirkung durch den Klienten,
– Versuch unzulässiger Einwirkung des Klienten, die geeignet ist, den Abschlussbericht zu verfälschen,
– Feststellung des Beraters nach Annahme des Auftrags, dass ihm die zur weiteren Erledigung des Auftrags notwendige Sachkunde fehlt,
– dreimalige Nichtwahrnehmen eines vereinbarten Termins durch den Klienten
– Der Klient steht während der Beratung/Therapie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Die Kündigung ist in schriftlicher Form (postalisch oder per Mail) auszusprechen.
8. Es ist dem Berater und dem Klienten untersagt Bild und/oder Tonaufnahmen der MPU Beratung oder MPU Vorbereitung anzufertigen. Bild und/oder Tonaufnahmen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
8.a Es ist dem Klienten untersagt, die in der Beratung und Vorbereitung ausgehändigten Dokumente/Hausaufgaben an Dritte weiterzugeben.
9. Haftung
Wiesbaden, den 02.01.2023 (zuletzt aktualisiert)
Gezeichnet,
Mads Feddersen